Norbert-Wolko

Insolvenzverfahren – Schritt für Schritt

Es gibt zahlreiche Auslöser für ein privates Insolvenzverfahren.

Bürgschaft

Es dürfte nichts Ungewöhnliches sein, dass man beispielsweise bei der Neuanschaffung einer Maschine die Bürgschaft übernimmt. Im Falle der Unternehmenskrise führt dies häufig dazu, dass der Bürge selbst  Insolvenz anmelden muss.

Geschäftsführerhaftung

Ungläubiges Erstaunen ist oft die erste Reaktion, wenn eine Klage aus Geschäftsführerhaftung ins Haus flattert. Nach der BGH-Rechtsprechung reicht es aus, wenn der Insolvenzverwalter das Bestehen einer Liquiditätslücke schlüssig vorträgt. Gelingt dem Geschäftsführer der Gegenbeweis nicht, kommt es auf die Höhe der Klageforderung nicht an und er wird einen Insolvenzantrag stellen (müssen).

Statistik

Ein wenig Statistik hilft, sich im sogenannten Paragraphendschungel zurecht zu finden. Wieso?

Fast alle Insolvenzanträge – angeblich sind es 90 Prozent – werden viel zu spät gestellt, und zwar nicht etwa Tage, Wochen oder Monate. Nein, häufig sind die Unternehmen schon Jahre vor Antragstellung  pleite. Das weiß jeder, der sich mit dem Insolvenzrecht beschäftigt, also jeder Insolvenzverwalter, Staatsanwalt oder Richter, und auch die Finanzbeamten und Mitarbeiter der Krankenkassen.

Umso erstaunlicher ist die trügerische Hoffnung einiger Betroffener, nicht erwischt zu werden. Diese Chance ist gleich Null.

Schritt  1

Sie brauchen ein Verzeichnis Ihrer Gläubiger und der gegen Sie geltend gemachten Forderungen und sollten also Ihre Unterlagen zusammenstellen.

Ordnungsliebende Zeitgenossen greifen zum Ordner Gläubiger A-Z und machen weiter bei Schritt  2.

Wer jetzt überlegt, wo fange ich an zu suchen:

In aller Regel finden sich Schreiben der Gläubiger, die  man (alphabetisch) sortiert. Dann erstellt man eine Liste (Aktenzeichen oder Konto-/Vertragsnummer  und email hinzufügen) und ist bereit für den nächsten Schritt.

Schritt 2

Jetzt bitten Sie Ihre Gläubiger, Ihnen zur Vorbereitung eines Insolvenzantrages eine Forderungsaufstellung zu schicken. Das machen Sie am besten per email an den Sachbearbeiter, wenn Sie den nicht kennen an die Zentrale des Vertragspartners (meistens info@Bank.de, bitte im Internet nachschauen).

Die Gläubiger wissen, dass sie zur Auskunft verpflichtet sind und antworten prompt.

Wenn alle Antworten vorliegen, heften Sie alles ab und haben jetzt das vom Gesetzgeber geforderte Gläubiger- und Forderungsverzeichnis.

Schritt  3 – Der Antrag

Jetzt können Sie den eigentlichen Antrag ausfüllen.

Um genau zu sein, handelt es sich um mehrere Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Bitte verwenden Sie die hier auf meiner homepage zur Verfügung gestellten Formulare. Sie können diese pdf-Dateien am PC ausfüllen und ausdrucken.

Insolvenzgericht

Wenn alles fertig ist, können Sie, Ihren Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen!

Achten Sie darauf, dass alles vollständig und unterschrieben ist, und  machen eine Kopie fürIhre  Ihre Unterlagen, vevor Sie die Originale beim Gericht einreichen.

Wissenswertes

für Anwälte

So eine Forderungsanmeldung ist schnell gemacht. Schließlich vertreten Sie Ihre Mandantin seit langem und wollen ihr eigentlich nur einen Gefallen tun. Sorgfältiges Arbeiten ist natürlich selbstverständlich, also listen Sie sorgfältig die offenen Posten auf und schreiben auch gleich noch dazu, wie oft Ihre Mandantin mahnen musste, bevor sie tituliert und vollstreckt  hat.

Wenn Sie ihr damit nur keinen Bärendienst erweisen! Warum? Was soll daran falsch sein, wenn ich einen Schuldner mahne und schließlich vollstrecke? Das ist doch der gesetzlich vorgesehen Weg, um Schulden einzutreiben. Stimmt. Aber lesen Sie bitte die BGH-Rechtsprechung zur Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit im Rahmen der Insolvenzanfechtung (z.B. BGH IX ZR 188/15).

Je genauer Sie den Sachverhalt schildern, desto mehr Munition liefern Sie dem Insolvenzverwalter. Er wird sagen, Ihre Mandantin hatte doch Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin.

Sie melden (arglos) eine Forderung an und liefern dem Insolvenzverwalter die Informationen, die er für eine Anfechtungsklage noch braucht.

für Steuerberater

Jeder Steuerberater weiß natürlich, dass der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft im Falle eines Falles einen Insolvenzantrag stellen muss.  Allzuviel Zeit bleibt nicht, auch das ist bekannt. Aber muss dem Geschäftsführer nicht wenigstens genug Zeit bleiben, um die Sanierungschancen mit professioneller Unterstützung zu prüfen? Berufen sind hier die Steuerberater selber wie auch Anwälte. In beiden Berufsgruppen gibt es spezialisierte Fachsteuerberater bzw. Fachanwälte, die vor einer übereilten Insolvenzantragstellung zumindest kurz ein Insolvenzplanverfahren skizzieren und mit dem Steuerberater des Unternehmens dessen Erfolgsaussichten erörtern können. Meistens bleibt dann auch genug Zeit, um die notwendigen Schritte strukturiert und planvoll anzugehen.

für Geschäftsführer

Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die Geschäftsführer in den allermeisten Fällen den Insolvenzantrag viel zu spät stellen, wenn also die Gesellschaft schon lange pleite ist.

Das hat gravierende Konsequenzen. Ein verspäteter Antrag erschüttert das Vertrauen der Gläubiger und macht eine Sanierung des Unternehmens aussichtslos.

Und der Geschäftsführer macht sich nicht nur strafbar, sondern muss auch Schadenersatz zahlen. Dessen Höhe übersteigt häufig die jeweilige, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und treibt den Geschäftsführer in die persönliche Insolvenz.

Auch mit einer guten Versicherung lassen sich nicht alle Risiken absichern, und nur ein unabhängiger Fachberater wird umfassend und rechtssicher erläutern, warum es für Sie persönlich wichtig ist, Sozialversicherungsbeiträge (pünktlich) zu bezahlen.

Insolvenzantragsformulare

Glossar

einige wichtige Vokabeln aus dem Insolvenzrecht

Wie lange dauert was?

Schauen wir uns zunächst einmal an, wie lange der Gläubiger aus einer titulierten Forderung vorgehen kann. Die meisten von uns glauben: Nach 30 Jahren ist Schluss. Denkste Puppe! Wer es ganz genau wissen will, wirft einen Blick in § 212 BGB.

In meiner beruflichen Praxis hat noch kein zahlungsunfähiger Mandant so lange ausgehalten. Zwar muss man heutzutage nicht „die Hosen runterlassen“ wie es früher hieß, und auch die eidesstattliche Versicherung (der sog. staatliche Dreimaster) heißt heute Vermögensauskunft und muss nur alle drei Jahre „aufgefrischt“ werden. Einige Mandanten melden sich erst, wenn der Leidensdruck durch die Vollstreckung – wie zum Beispiel eine Kontopfändung – zu groß wird. Andere entscheiden sich für den Insolvenzantrag, weil sie ein Stück weit vom „normalen“ Leben abgeschnitten werden. Ohne Konto, Kreditkarte und Telefonvertrag fühlen sie sich verständlicherweise wie Bürger zweiter Klasse.

Ein Insolvenzverfahrens dauert maximal sechs Jahre, was ist das schon, wenn man es ins Verhältnis setzt zu der Zeit, in der man sein Leben aufgrund der RSB wieder selbst gestalten kann.

Gestatten: Norbert Wolko

Aufgewachsen in Herne (Ruhrgebiet) Studium in Bochum und Münster

Anwalt seit 1989 (in Köln, Herne, Chemnitz und Dresden), Fachanwalt für Insolvenzrecht seit 2000

In den knapp 30 Jahren meiner Berufstätigkeit habe ich hunderte Firmenpleiten und mehrere tausend Privatinsolvenzen betreut.

Derzeit begleite ich vorwiegend (ehemalige) Geschäftsführer, aber auch Verbraucher auf ihrem Weg in ein schuldenfreies Leben und bin daneben bei Insolvenzplanverfahren und Insolvenzanfechtungsfällen involviert.

Kontakt

Kanzlei Chemnitz

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Tel. 0371 / 478 345 00
Fax: 0371 / 332 249 03

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    Nobert Wolko ist als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer Sachsen, Glacisstraße 6, 01099 Dresden.

     

    Der Berufstätigkeit liegt die Berufsordnung für Rechtsanwälte, die Bundesrechtsanwaltsordnung und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu Grunde. Die Vorschriften sind einzusehen unter www.brak.de.

     

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